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Forschungsförderung für wissenschaftliche Projekte in der Schielforschung und Neuroophthalmologie
Achtung: Abgabefrist 1. Mai 2008
- Die Bielschowsky-Gesellschaft fördert wissenschaftliche Forschungsprojekte in der Schielforschung und Neuroophthalmologie. Zweck ist die Finanzierung von Forschungsvorhaben in der Grundlagenforschung, für klinische Forschungen und Studien. Die Förderung ist ausschließlich als Projekt bezogene Sachleistung vorgesehen.
- Dotierung: Es werden Forschungsförderungen à 10.000.- EUR ausgeschrieben.
- Auszahlung: Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt. Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen zu je 5.000.- € ausgezahlt. Die erste Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung, die zweite erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die dokumentierten Ziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden.
- Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der Bielschowsky-Gesellschaft.
- Bewerbung: Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben. Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch eine Vergabekommission der Bielschowsky-Gesellschaft für Schielforschung und Neuroophthalmologie (siehe bei 9.). Die Bewerbungen sind in dreifacher Ausfertigung beim Schriftführer der Bielschowsky-Gesellschaft einzureichen.
Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben.
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung der bereits erhaltenen Förderung
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis von bis zu 15 exemplarischer Arbeiten
Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.
- Abgabefrist: Der Abgabetermin für Anträge wird auf der Homepage der Bielschowsky-Gesellschaft und auf den Jahrestagungen der Gesellschaft frühzeitig bekannt gegeben.
- Verleihung: Die Forschungsförderung wird entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Gesellschaft vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der Gesellschaft anlässlich der Jahrestagung der Bielschowsky-Gesellschaft für Schielforschung und Neuroophthalmologie. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Vergabekommission verfasst.
- Förderungszeitraum: Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.
- Vergabekommission: Die Anträge werden von der Vergabekommission mit fünf Mitgliedern bewertet. Sie besteht aus dem Vorsitzenden der Gesellschaft und vier weiteren Mitgliedern, die vom Vorstand der Bielschowsky-Gesellschaft bestellt werden. Der Vorstand bestellt auch das federführende Mitglied. Zusammen mit dem federführenden Mitglied der Kommission dürfen höchstens drei Mitglieder dem Vorstand der Gesellschaft angehören. Mit Ausnahme des federführenden Mitglieds müssen die Kommissionsmitglieder nicht Mitglieder der Bielschowsky-Gesellschaft sein. Ist ein Antragsteller in der gleichen Institution tätig wie eines der Mitglieder der Kommission, so scheidet das betreffende Mitglied aus. Der Vorstand der Bielschowsky-Gesellschaft ersetzt das ausgeschiedene Mitglied. Die Entscheidung der Kommission kann nicht gerichtlich angefochten werden.
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