Bielschowsky-Gesellschaft für Schielforschung und Neuroophthalmologie

Vergabeordnung des Wissenschaftspreises

  1. Die Bielschowsky-Gesellschaft verleiht, in der Regel alle drei Jahre, einen Preis für wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Störungen des Binokularsehens oder der Augenmotilität.
  2. Die Preisträgerin/der Preisträger muß Erstautor einer oder mehrerer Arbeiten sein, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Preisvergabe allgemein zugänglich publiziert wurden.
  3. Die Preisträgerin/der Preisträger darf zum Zeitpunkt des Erscheinens der letzten für die Vergabe relevanten Arbeit nicht älter als 45 Jahre gewesen sein. Sie/er muss nicht Mitglied der Bielschowsky-Gesellschaft sein.
  4. Der Preis soll € 5000 betragen. Die Höhe des Preises kann den finanziellen Möglichkeiten der Bielschowsky-Gesellschaft angepasst werden. Die Höhe des Preises muss vom Vorstand der Bielschowsky-Gesellschaft vor Beginn des Auswahlverfahrens festgelegt werden. Die Preisträgerin/der Preisträger wird von einer Kommission aus 5 Mitgliedern ausgewählt. Die Entscheidung der Kommission kann nicht gerichtlich angefochten werden. Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden der Gesellschaft und 4 weiteren Mitgliedern, die vom Vorstand der Bielschowsky-Gesellschaft bestellt werden. Der Vorstand bestellt auch das federführende Mitglied der Kommission. Zusammen mit dem federführenden Mitglied der Kommission dürfen höchstens 3 Mitglieder der Kommission dem Vorstand der Gesellschaft angehören. Mit Ausnahme des federführenden Mitglieds der Kommission müssen die Kommissionsmitglieder nicht Mitglieder der Bielschowsky-Gesellschaft sein. Die Kommission amtiert jeweils für eine Preisverleihung. Wiederbestellung von Kommissionsmitgliedern ist möglich.
  5. Auswahlverfahren Das federführende Mitglied der Kommission erbittet schriftlich von den Mitgliedern der Gesellschaft, die allein vorschlagsberechtigt sind, Vorschläge für die Preisträgerin/den Preisträger. Die Vorschläge müssen beim federführenden Mitglied der Kommission bis zu einem von ihm festzusetzenden Termin eingereicht und ausführlich (auf 1 bis 2 Seiten) schriftlich begründet werden. Ausnahmsweise kann eine Teilung des Preises auf 2 Autoren vorgeschlagen werden, wenn sie etwa gleichen Anteil an der wissenschaftlichen Arbeit hatten. Gehen weniger als 2 Vorschläge ein oder ist die Qualität der allen Vorschlägen zu Grunde liegenden Publikationen nach Meinung von mindestens 3 Kommissionsmitgliedern nicht ausreichend, so wird die Preisverleihung ausgesetzt. Befinden sich unter den Vorgeschlagenen Schüler und Mitarbeiter eines Mitglieds der Kommission, so haben die übrigen Kommissionsmitglieder alleine darüber zu entscheiden, ob diese/dieser Vorgeschlagene in die engere Wahl kommt. Wird diese Frage verneint, scheidet die/der Vorgeschlagene aus. Wird sie bejaht, scheidet das betreffende Mitglied der Kommission aus. Falls durch diese Bestimmung mehr als ein Mitglied der Kommission ausscheidet, wird der Vorstand der Bielschowsky-Gesellschaft darüber informiert und ersetzt die ausgeschiedenen Mitglieder bis zu der Gesamtzahl von 5 Mitgliedern. Nach Ablauf der Vorschlagsfrist sendet der Vorsitzende allen Kommissionsmitgliedern die verbliebenen Vorschläge einschließlich der Begründungen und die Vergabeordnung zu. Jedes Kommissionsmitglied muss alle eingegangen Vorschläge arithmetisch reihen und zwar so, dass die beste Kandidatin/der beste Kandidat die Zahl 1 erhält. Der Vorsitzende wertet die Reihungen der Kommissionsmitglieder so aus, dass er die auf jede Kandidatin/jeden Kandidaten entfallenen Platzziffern addiert. Dies ergibt eine Wertungsziffer. Der Preis wird der Kantidatin/dem Kandidaten mit der kleinsten Wertungsziffer zuerkannt. Der Vorsitzende sendet jedem Kommissionsmitglied eine Übersicht, aus der die Rechenoperation hervorgeht. In dieser Übersicht sind die Namen der Kommissionsmitglieder zu codieren. Bei Gleichheit der Wertungsziffern veranlaßt der Vorsitzende eine Stichwahl, nach der mit einfacher Mehrheit entschieden wird.
  6. Der Preis wird im Rahmen der Jahrestagung der Bielschowsky-Gesellschaft vom Vorsitzenden übergeben. Bei einer gemeinsamen Tagung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und der Bielschowsky-Gesellschaft wird der Preis vom Vorsitzenden der Bielschowsky-Gesellschaft im Rahmen der von der Bielschowsky-Gesellschaft ausgerichteten Sitzungen übergeben.