Vergabeordnung des Promotionspreises
- Die Bielschowsky-Gesellschaft verleiht, in der Regel jährlich,
zwei Preise für Promotionsarbeiten auf dem Gebiet der Strabologie
und Neuroophthalmologie.
- Der Preisträger* soll bei Abschluss der Promotion nicht älter
als 32 Jahre sein und muss nicht Mitglied der Bielschowsky-Gesellschaft
sein. Die Promotionsarbeit sollte von der Fakultät mit magna
oder summa cum laude benotet worden sein. Die Promotion
sollte nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
- Der Preis soll jeweils 500 Euro betragen. Die Höhe des Preises
kann den finanziellen Möglichkeiten der Bielschowsky-Gesellschaft
angepasst werden.
- Die Preisträger werden von einer Kommission aus 5 Mitgliedern
ausgewählt. Die Entscheidung der Kommission kann nicht gerichtlich
angefochten werden. Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden
der Gesellschaft und 4 weiteren Mitgliedern, die vom Vorstand
der Bielschowsky- Gesellschaft bestellt werden. Der Vorstand
bestellt auch das federführende Mitglied der Kommission. Zusammen
mit dem federführenden Mitglied der Kommission dürfen höchstens
3 Mitglieder der Kommission dem Vorstand der Gesellschaft
angehören. Mit Ausnahme des federführenden Mitglieds der Kommission
müssen die Kommissionsmitglieder nicht Mitglieder der Bielschowsky-Gesellschaft
sein. Die Kommission amtiert jeweils für eine Preisverleihung.
Wiederbestellung von Kommissionsmitgliedern ist möglich.
- Auswahlverfahren: Das federführende Mitglied der Kommission
erbittet schriftlich von den Mitgliedern der Gesellschaft,
die allein vorschlagsberechtigt sind, Vorschläge für die Preisträger.
Die Vorschläge müssen beim federführenden Mitglied der Kommission
bis zu einem von ihm festzusetzenden Termin eingereicht und
schriftlich begründet werden. Gehen weniger als 3 Vorschläge
ein oder ist die Qualität aller Vorschläge nach Meinung von
mindestens 3 Kommissionsmitgliedern nicht ausreichend, so
wird die Preisverleihung ausgesetzt. Befinden sich unter den
Vorgeschlagenen Doktoranden eines Mitglieds der Kommission,
so haben die übrigen Kommissionsmitglieder alleine darüber
zu entscheiden, ob dieser Vorgeschlagene in die engere Wahl
kommt. Wird diese Frage verneint, scheidet der Vorgeschlagene
aus. Wird sie bejaht, scheidet das betreffende Mitglied der
Kommission aus. Falls durch diese Bestimmung mehr als ein
Mitglied der Kommission ausscheidet, wird der Vorstand der
Bielschowsky-Gesellschaft darüber informiert und ersetzt die
ausgeschiedenen Mitglieder bis zu der Gesamtzahl von 5 Mitgliedern.
Nach Ablauf der Vorschlagsfrist sendet der Vorsitzende allen
Kommissionsmitgliedern die verbliebenen Vorschläge einschließlich
der Begründungen und der Vergabeordnung zu. Jedes Kommissionsmitglied
muss alle eingegangenen Vorschläge arithmetisch reihen und
zwar so, dass der beste Kandidat die Zahl 1 erhält. Der Vorsitzende
wertet die Reihungen der Kommissionsmitglieder so aus, dass
er die auf jeden Kandidaten entfallenen Platzziffern addiert.
Dies ergibt eine Wertungsziffer. Die beiden Preise werden
den beiden Kandidaten mit den kleinsten Wertungsziffern zuerkannt.
Der Vorsitzende sendet jedem Kommissionsmitglied eine Übersicht,
aus der die Rechenoperation hervorgeht. In dieser Übersicht
sind die Namen der Kommissionsmitglieder zu kodieren. Bei
Gleichheit der Wertungsziffern veranlasst der Vorsitzende
eine Stichwahl, nach der mit einfacher Mehrheit entschieden
wird.
- Der Preis wird im Rahmen der Jahrestagung der Bielschowsky-Gesellschaft
vom Vorsitzenden übergeben. Bei einer gemeinsamen Tagung der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und der Bielschowsky-Gesellschaft
wird der Preis vom Vorsitzenden der Bielschowsky-Gesellschaft
im Rahmen der von der Bielschowsky-Gesellschaft ausgerichteten
Sitzungen übergeben.
* Soweit in dieser Vergabeordnung von Preisträger, Kandidat, Vorsitzender,
etc. gesprochen wird, steht die jeweilige Formulierung auch für
Preisträgerin, Kandidatin, Vorsitzende etc. Auf die Aufnahme dieser
Formulierungen in den Text ist aus Gründen der besseren Lesbarkeit
verzichtet worden
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